Auch wenn Lackieranlagen für sich gesehen keine überwachungsbedürftigen Anlagen sind, so ergeben sich doch durch die darin befindlichen Explosionsschutz-Zonen (Ex-Zonen) Verpflichtungen zur Dokumentation und Prüfung. Mit wenigen Punkten kann jeder Betreiber überprüfen, ob der Betrieb den Anforderungen entspricht.
Welche Änderungen im Vorschriftenwerk stehen und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.
Bei Fragen zur Ex-Schutz Prüfung ist die Abteilung Umwelt, Brandschutz und Arbeitssicherheit gerne für Sie da.
Ihr Ansprechpartner:
Frank Schüle ((+49 7171 1040817. schuele[at]qubus.de)










