Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA ist die überarbeitete TRGS 600 verfügbar.
Die Regel soll den Arbeitgeber darin unterstützen, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu vermeiden und Gefahrstoffe durch Stoffe, Gemische oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Beschäftigten keine oder eine geringere Gefährdung darstellen oder gefährliche Verfahren durch weniger gefährliche Verfahren zu ersetzen.
Im Gegensatz zur früheren Geltung nur für toxische Stoffe, ist dies nun bei allen Stoffeinstufungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Die TRGS 600 wurde vollständig überarbeitet, unter anderem erfolgte
- die Aktualisierung an den Stand des Vorschriften- und Regelwerks, insbesondere GefStoffV und TRGS 400
- die Abgrenzung zur REACH-VO - eine Anpassung im Hinblick auf die Einstufung nach CLP-VO, bei der Feststellung der Dringlichkeit der Substitution und
- die Umstellung des Spaltenmodells auf die CLP-VO
Veröffentlicht wurde die Regel im gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 21 vom 24.7.2020.
Benötigen Sie weitere Informationen zum Thema? Unsere Abteilung für Umwelt, Brandschutz und Arbeitssicherheit beantwortet gerne Ihre Fragen.
Ihr Ansprechpartner: Frank Schüle (+49 7171 1040817. schuele[at]qubus.de)












