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ATEX-Anforderungen in der Produktion & im Lager sicher umsetzen

In klassischen Produktionsbetrieben kommen täglich Kleber, Lacke, Verdünner und Reinigungsmedien auf Lösemittelbasis zum Einsatz. Aufgrund ihrer teilweise entzündbaren Eigenschaften ergeben sich dabei besondere Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz. Betreiber stehen vor der Aufgabe, mögliche Gefährdungen systematisch zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. 

Die Grundlage dafür bilden die europäischen ATEX-Vorschriften (Atmosphères Explosibles). Sie regeln Anforderungen an Geräte, Schutzsysteme und Arbeitsbereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können. In der Praxis betrifft dies sowohl die Bewertung explosionsgefährdeter Bereiche als auch die Einteilung in Ex-Zonen und die Auswahl geeigneter Betriebsmittel. 

Stoffeigenschaften richtig bewerten

Ob beim Umgang mit Lösemitteln eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, hängt wesentlich von den Eigenschaften der eingesetzten Stoffe ab. Zu den wichtigsten Bewertungsparametern gehören: 

  • Flammpunkt 
  • Siedepunkt 
  • Dampfdruck 

Besonders relevant ist der Flammpunkt, dieser ist im Sicherheitsdatenblatt zu finden. Liegt dieser nicht ausreichend über der Umgebungstemperatur (in der Regel mind. 15° C), muss mit der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären gerechnet werden. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass Lösemitteldämpfe schwerer als Luft sind und sich deshalb bodennah ausbreiten können – zum Beispiel auch in Lagerräumen.

Die Anwendung beeinflusst das Risiko

Neben den Stoffeigenschaften spielt die Art des Umgangs mit Lösemitteln eine entscheidende Rolle. Einfluss auf das Gefährdungspotenzial haben unter anderem: 

  • offener und geschlossener Umgang mit Lösemitteln 
  • verwendete Applikationsverfahren wie Spritzen, Pinseln oder Tauchen 
  • Erwärmung des Lösemittels, beispielsweise bei Heißspritzen oder Reinigern 

Orientierung durch die DGUV-Regelwerke

Hilfestellungen zur korrekten Ausführung von Arbeitsplätzen sowie zur Einteilung von Ex-Schutz-Zonen bieten verschiedene DGUV-Informationen und Regelwerke, darunter:

Beim Nass-Lackieren: 
DGUV Information 209-046
Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz 

Für Reinigungsanlagen: 
DGUV Information 209-088
Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten

Allgemein
DGUV Regel 113-001
Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdetere Bereiche in Zonen nach TRGS 711

Werden explosionsgefährdete Bereiche ausgewiesen, müssen die dort eingesetzten Bauteile über eine entsprechende ATEX-Zulassung verfügen, damit sie nicht als Zündquelle wirken können. 

Typische Schwachstellen aus der Praxis

Bei ATEX-relevanten Betriebsmitteln zeigen sich in der Praxis häufig ähnliche technische und organisatorische Mängel, beispielsweise: 

  • zu geringer Querschnitt der Erdungsleitung 
  • durch Vibration beschädigte flexible Leitungen 
  • fehlende leitfähige Brücken an Dichtungen oder Absaugschläuchen 
  • ungeeignete Klemmen zur Kontaktierung 
  • unvollständige technische Dokumentation 

Solche Schwachstellen können nicht nur die Anlagensicherheit beeinträchtigen, sondern führen häufig auch zu Beanstandungen bei Prüfungen. 

Technische Schutzmaßnahmen sinnvoll einsetzen

Der sogenannte Sparbefeuchter ist ein Beispiel für eine Schutzmaßnahme im Umgang mit Lösemitteln. Dabei wird nur eine kontrollierte Menge Lösemittel abgeben, während der Behälter ansonsten dicht verschlossen bleibt. Der Sparbefeuchter zählt zu den empfohlenen Maßnahmen in verschiedenen DGUV- und BG-Regelwerken. 

Systematisches Vorgehen im Betrieb

Für den sicheren Umgang mit Lösemitteln empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen im Betrieb: 

  1. Übersicht aller eingesetzten Stoffe erstellen – tabellarisch mit Flammpunkt, GHS-Piktogramm und H-Satz
  2. Einsatzort und -bedingungen der Stoffe ermitteln 
  3. Fachliche Bewertung vor Ort durchführen – dies empfiehlt sich mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem Ex-Schutz-Sachverständigen zu erledigen, um Schwachstellen zuverlässig zu identifizieren
  4. Falls erforderlich Ex-Zonen einteilen 
  5. Prüfungen durchführen und Mängel beseitigen
  6. Prüffristen überwachen und dokumentieren 
  7. Vorschriften regelmäßig auf Aktualität prüfen

Explosionsschutz frühzeitig berücksichtigen

Der sichere Umgang mit Lösemitteln erfordert die Kombination aus Stoffkenntnis, verfahrenstechnischer Bewertung und regelmäßiger Prüfung der eingesetzten Betriebsmittel. QUBUS steht Ihnen hier zur Seite, um zuverlässig Schwachstellen zu identifizieren und Lösungen zur weiteren Reduzierung von Explosionsrisiken vorzunehmen. 

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