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Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren nach BImSchG und WHG

Das Genehmigungsverfahren gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) spielt eine zentrale Rolle für Unternehmen, die bestimmte Anlagen betreiben oder Tätigkeiten ausüben. Es stellt sicher, dass sie die gesetzlichen Anforderungen im Bereich des Immissionsschutzes und Wasserrechts erfüllen und unterstützt sie bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Vorschriften. Unser Team von QUBUS bietet effizientes Genehmigungsmanagement, das Sie durch den gesamten Genehmigungsprozess begleitet.

Anforderungen an Unternehmen

Unternehmen, die bestimmte Anlagen betreiben oder Tätigkeiten ausüben, müssen die Vorgaben des BImSchG und des WHG beachten. Im Bereich des Immissionsschutzes umfasst dies Anlagen bzw. Tätigkeiten, die im Anhang 1 der 4. BImSchV aufgeführt sind und bei denen die dort genannten Mengenschwellen überschritten werden. Im Bereich des Wasserrechts handelt es sich beispielsweise um Abwasserbehandlungsanlagen mit Direkt- oder Indirekteinleitung.

Unsere Expertise – Ihr Vorteil

Unsere Fachkompetenz liegt in der umfassenden Begleitung von Unternehmen während des gesamten Genehmigungsprozesses gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Wir haben langjährige branchenspezifische Erfahrung bei der Durchführung komplexer Genehmigungsverfahren.

Wir sind uns der Komplexität und den Herausforderungen dieser Prozesse bewusst und bieten Ihnen unsere professionelle und effiziente Unterstützung, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Vorschriften einhalten.

Professionelle Begleitung durch QUBUS

Wenn Sie neue genehmigungspflichtige Anlagen planen oder bestehende Anlagen oder Tätigkeiten ändern möchten, die unter den Anwendungsbereich des BImSchG oder des WHG fallen, ist es wichtig zu prüfen, welche spezifischen Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten, um sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Ermittlung der relevanten Anforderungen in Ihrem speziellen Fall und begleiten Sie gerne und sicher durch den Genehmigungsprozess.

Beratung und Unterstützung in allen Stufen des Genehmigungsverfahrens

Unser Angebot umfasst die Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungsverfahren. Dies beinhaltet unter anderem:

  • Neugenehmigungen nach § 4 BImSchG
  • Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG
  • Änderungsanzeigen nach § 15 BImSchG
  • AwSV-Anzeigeverfahren nach § 40 AwSV
  • Indirekteinleitergenehmigung nach § 58 WHG
  • Eignungsfeststellung nach § 63 WHG
  • Störfallrechtliche Genehmigungen nach §23b BImSchG

Wir unterstützen Sie im gesamten Genehmigungsprozess und erstellen gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Unterlagen für das jeweilige Verfahren. Dabei arbeiten wir eng mit den zuständigen Behörden, Gutachtern und Projektbeteiligten zusammen und sorgen für einen effizienten Prozessablauf.

Genehmigungsverfahren für Unternehmen aus der Oberflächentechnik, Chemie oder Abfallwirtschaft

Unser Angebot richtet sich an Unternehmen, die bestimmte Anlagen betreiben oder Tätigkeiten ausüben, die unter den Anhang 1 der 4. BImSchV fallen (z. B. Galvanikanlagen, Eloxalbetriebe mit einem Wirkbadvolumen > 30 ㎥ bzw. > 1 ㎥ beim Beizen oder Brennen mit Salpetersäure oder Flusssäure) oder in den Anwendungsbereich des Wasserrechts (z. B. eine Abwasserbehandlungsanlage deren vorgeschalteter Anwendungsbereich eine Galvanik- oder Eloxalanlage ist; Lageranlagen mit wassergefährdenen Stoffen). Hierzu gehören unter anderem Unternehmen aus den Bereichen Oberflächentechnik, Chemie oder der Abfallwirtschaft.

Mit unserer Expertise und Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Sie für das jeweilige Genehmigungsverfahren alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und der Schutz der Umwelt und des Menschen umfassend sichergestellt ist. Jetzt unverbindlich beraten lassen 07171 / 10408-0

Ablauf eines Genehmigungsverfahrens

Ein immissionsschutzrechtliches oder wasserrechtliches Genehmigungsverfahren (auch Anzeigeverfahren) gliedert sich grundsätzlich in die Phase vor Antragsstellung und in die Phase nach Antragsstellung.

Phase – vor Anstragsstellung

In der Phase vor Antragsstellung ist der Genehmigungsumfang und damit das Verfahren selbst im Rahmen einer Antragskonferenz mit der Behörde abzustimmen. Im Falle eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens greift der § 13 BImSchG, die sogenannte Konzentrationswirkung, bei dieser sind Zulassungen anderer Fachgebiete (Baurecht, Wasserrecht) inkludiert. Bei der Antragskonferenz wird festgelegt, ob ggf. weitere Gutachten erforderlich sind (z. B. Immissionsprognose, Lärmprognose, Brandschutzkonzept).

Dann erfolgt die Zusammenstellung der Antragsunterlagen. Hierfür muss seitens des Antragsstellers ein Grobkonzept für das Vorhaben vorliegen. Die Antragsunterlagen werden gebündelt bei der Behörde eingereicht.

Phase – nach Antragsstellung

In der Phase nach Antragsstellung werden die eingereichten Antragsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Erst wenn die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen von der Behörde bestätigt wird, startet das Verfahren. Bei Unvollständigkeit sind die Antragsunterlagen anzupassen und erneut einzureichen.

Im Falle eines Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung wird das Vorhaben öffentlich bekannt gemacht und die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt. Bei Einwendungen Dritter kann es zu einem Erörterungstermin kommen, bei dem die Einwendungen erörtert werden. Das Verfahren endet mit dem Genehmigungsbescheid. Dieser kann mit Nebenbestimmungen (Auflagen oder Bedingungen) versehen sein.

Häufig gestellte Fragen rund um das Genehmigungsverfahren

Welche Anlagen oder Tätigkeiten unterliegen der Anzeige- oder Genehmigungspflicht

Im Anhang 1 der 4. BImSchV sind die Anlagen oder Tätigkeiten aufgeführt, die unter die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht fallen. Einige Beispiele sind:

  • Galvanikanlagen mit einem Wirkbadvolumen > 30 ㎥ oder Anlagen zum Brennen und Beizen mit Salpetersäure oder Flusssäure > 1 ㎥
  • Lackieranlagen mit einem Verbrauch an organischen Lösemitteln > 150 kg/h oder 15 t/a
  • Anlagen zur Lagerung akut toxischer Stoffe > 2 t (hier: akute Toxizität Kategorie 1 und 2)

Welche Anzeigen oder Genehmigungen sind zu stellen bzw. zu beantragen?

In Abhängigkeit des geplanten Vorhabens ist gemeinsam mit der Behörde zu klären, welches Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren erforderlich ist. Folgende Verfahren können gefordert werden:

  • Immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung nach § 4 BImSchG
  • Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG
  • Immissionsschutzrechtliches Anzeigeverfahren nach § 15 BImSchG
  • Immissionsschutzrechtliches störfallrechtliches Verfahren nach § 23b BImSchG
  • Indirekteinleitergenehmigung nach § 58 WHG
  • AwSV-Anzeigeverfahren nach § 40 AwSV für HBV- und LAU-Anlagen (HBV = Herstellen, Behandeln, Verwenden; LAU = Lagern, Abfüllen, Umfüllen)

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Der Umfang der Antragsunterlagen wird gemeinsam mit der Behörde bei der Antragskonferenz festgelegt. Meist verfügen die Behörden über sogenannte Checklisten und Formulare. Ergänzend können Gutachten erforderlich sein (z.B. Immissionsprognose, Lärmprognose, Brandschutzkonzept).

Wie lange dauert ein Anzeige- oder Genehmigungsverfahren?

Die Bearbeitungszeit für ein Genehmigungsverfahren durch die Behörde beträgt zwischen 3 und 9 Monaten – abhängig vom beantragten Verfahren (z.B. mit oder ohne Öffentlichkeitsbeteiligung). Bei einem Anzeigeverfahren gilt i.d.R. eine Bearbeitungszeit von 1 Monat.

Entscheidend ist hierfür die Vollständigkeit der Antrags- oder Anzeigeunterlagen, erst dann beginnt das jeweilige Verfahren.

Wie lange gilt die Genehmigung?

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist unbefristet gültig. Die wasserrechtliche Indirekteinleitergenehmigung wird befristet erteilt.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen bei immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Wir begleiten Sie als Partner durch den Genehmigungsprozess. Jetzt Angebot anfordern 07171 / 10408-0