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Sicherheitsvorkehrungen und Explosionsschutz-Anforderungen im Lacklager

Ein Lacklager muss so gesichert werden, dass Brand- und Explosionsgefahren minimiert werden. Es gelten besondere Anforderungen an Umwelt-, Brand- und Arbeitssicherheit, da hier häufig leicht entzündbare und potenziell gefährliche Stoffe gelagert werden. In Unternehmen, die mit Farben, Lacken, Härtern oder Lösemitteln arbeiten, sind Lack- und Lösemittellager ein zentraler Bestandteil der Betriebsabläufe und sollten dementsprechend gesichert werden. 

Warum benötigt es bestimmte Sicherheitsvorkehrungen für Lacke?

Lacke und Farben bestehen aus Bindemitteln, Pigmenten, Additiven und Lösemitteln. Lösemittel bestehen in der Regel aus flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), die bei entsprechenden Temperaturen verdampfen. Wird der Flammpunkt erreicht, bilden sich entzündbare Dämpfe. In Verbindung mit Luftsauerstoff kann dies zu explosionsfähigen Gemischen führen. Diese Dämpfe können wiederum in Verbindung mit einer Zündquelle (z.B. Funken, Flamme, heiße Oberflächen) zu einer Explosion führen. 

Wie lassen sich Explosionsgefahren ermitteln?

Die Explosionsgefahr hängt von den physikalischen Eigenschaften, den sogenannten Explosionsgrenzen, (UEG, OEG gemäß Punkt 9 des Sicherheitsdatenblatts) ab. Diese beschreiben, in welchen Konzentrationen eine Substanz mit Luft ein explosives Gemisch bildet.

  • UEG (Untere Explosionsgrenze) = niedrigste Konzentration für explosionsfähige Atmosphäre
  • OEG (Obere Explosionsgrenze) = höchste Konzentration, bei der noch eine Explosion möglich ist

Diese Angaben sind eine wichtige Grundlage für die Ex-Zonen-Einteilung. 

Wie werden Gefahrstoffe richtig beurteilt?

Das GHS (Global Harmonisiertes System) bezeichnet und kennzeichnet Chemikalien. In der EU wird dies durch die CLP (Classification, Labelling, Packaging)-Verordnung umgesetzt. Seit der Umstellung auf dieses System lässt sich am Piktogramm (GHS 02) allein nicht mehr erkennen, wie hoch die Gefährlichkeit eines Stoffes oder Gemisches tatsächlich ist, da stets das gleiche Symbol verwendet wird. Für eine korrekte Beurteilung sind daher die folgenden Stoffeigenschaften entscheidend:

  • Flammpunkt (FP)
  • Siedepunkt bzw. Dampfdruck
  • H-Sätze auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt (SDB)

Welche rechtlichen Grundlagen gelten in Deutschland?

Für Lacklager und andere explosionsgefährdete Bereiche gelten:

  1. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Anforderungen an Betrieb und Prüfungen
  2. Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  3. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  4. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 

Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber?

Es muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die Schutzmaßnahmen entsprechend den Anforderungen festgelegt werden. Diese spezielle Gefährdungsbeurteilung wird auch Explosionsschutzdokument genannt. Darin müssen auch die entsprechenden Prüfungen (nach BetrSichV) festgelegt werden. 

Klassifizierung der Gefährdungsbereiche

Ein wesentlicher Schritt im Explosionsschutz ist die Zoneneinteilung, bei der der Gefährdungsbereich je nach Auftreten von gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären in drei Zonen für gasförmige Stoffe eingeteilt wird: 

Zone 0: ständig oder über lange Zeit eine explosionsfähige Atmosphäre (z.B. innerhalb von Behältern)

Zone 1: gelegentlich explosionsfähige Atmosphäre (z.B. in der Nähe von Mischbehältern, Pistolenreinigung)

Zone 2: selten und dann nur für kurze Zeit explosionsfähige Atmosphären (Passives Lager) 

Technische Maßnahmen & organisatorische Vorkehrungen

Zu den wichtigsten technischen Maßnahmen gehören Lüftungssysteme, ex-geschützte elektrische Geräte oder Arbeitsmittel und eine ausreichender Potentialausgleich. Ausführliche Beschreibungen einzelner Maßnahmen finden Sie weiter unten.

Alle Mitarbeiter, die im oder in der Nähe des Lacklagers arbeiten, müssen entsprechend unterwiesen werden. Dazu gehört, potenzielle Gefahren und Fehlfunktionen zu erkennen, mit den Sicherheitsvorkehrungen vertraut zu sein und somit im Notfall richtig zu handeln. Das sollte in einer Betriebsanweisung festgelegt werden. 

Ein sicheres Lacklager umsetzen – mit diesen technischen Maßnahmen

Lüftungssysteme: 

Eine ausreichende Belüftung ist entscheidend, um die Konzentration entzündbarer Dämpfe unterhalb der Explosionsgrenze zu halten. Dabei wird zwischen Zwangs- und natürlicher Lüftung unterschieden. Für Lacklager ist in der Regel eine Zwangslüftung erforderlich, die die Luft in regelmäßigen Intervallen austauscht. Im Außenbereich bei rein passiver Lagerung genügt teilweise auch die freie natürliche Lüftung über Lüftungsschlitze. Allerdings dürfen Farben meist nur in definierten Temperaturbereichen gelagert werden. Zu beachten ist außerdem immer eine bodennahe Erfassung der Lösemitteldämpfe, da diese schwerer als Luft sind. 

Ex-geschützte Geräte: 

Alle elektrischen Betriebsmittel, die in einem explosionsgefährdeten Bereich eingesetzt werden, müssen den Ex-Schutz-Anforderungen (ATEX-Zulassung) entsprechen. Das bedeutet, dass sie so konstruiert sind, dass sie keine Funken oder heiße Oberflächen erzeugen, die eine Explosion auslösen könnten. Dies ist von der entsprechenden Zoneneinteilung abhängig. 

Erdung und Potentialausgleich: 

Durch die Bewegung von Flüssigkeiten können statische Aufladungen entstehen. Diese können als Funken zur Zündquelle werden. Daher ist es unerlässlich, dass alle metallischen Teile im Lacklager geerdet und miteinander verbunden und Kunststoffe elektrisch leitfähig sind. Flexible Leitungen mit Klemmen an Behältern sind daher wichtig. Auch der Boden muss leitfähig sein (Gitterrost oder leitfähige Beschichtung). 

Tipps für Betreiber

  1. Gefahrstoffkataster führen
  2. Ex-relevante Faktoren berücksichtigen (H-Sätze, Flammpunkt, UEG/OEG)
  3. Notwendige Dokumentationen zusammenführen
  4. Bei neuen Stoffen Zuordnung klären und ggf. Auswirkungen beachten
  5. Weiter Anzeige- und Prüfpflichten beachten (BetrSichV, Wasserrecht/AwSV)
  6. Regelmäßige Begehungen des Gefahrstofflagers, um Schäden rechtzeitig zu erkennen
  7. Kompetente Beratung hinzuziehen und Anlagen regelmäßig prüfen lassen 
Frank Schüle
Dipl.-Ing. (FH)
Bereichsleiter Umwelt / Arbeitssicherheit
Tel+49 7171 10408-17

Frank Schüle ist Ihr Experte für alle Fragen rund um Umwelt und Arbeitssicherheit.