Improve your Quality

Was genau ist die Legionellenverordnung – und ist meine Anlage betroffen?

Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu Ausbrüchen von Legionellen, insbesondere durch die Bakterienart Legionella pneumophila, die sich in technischen Wassersystemen ansiedeln kann. Um Risiken zu minimieren, trat 2017 die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immisionsschutzgesetzes (42. BImSchV) in Kraft. Betroffen sind vor allem Betriebe, die bei erhöhten Temperaturen mit Wasser arbeiten – etwa galvanotechnische Betriebe oder Lackieranlagen, insbesondere mit Nasswäschern. 

Die Verordnung verpflichtet Betreiber, regelmäßig zu prüfen, ob das eingesetzte Wasser frei von gefährlichen Bakterien ist. Die Ergebnisse müssen in der staatlichen Datenbank KaVKA (Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen) dokumentiert werden. 

Was genau sind Legionellen?

Legionellen sind aerobe Bakterien, die bevorzugt im warmen Wasser (< 60 °) vorkommen. Oft bilden sie mit anderen Mikroorganismen Biofilme und können so in Behältern oder Rohrleitungen überleben.

Warum sind Legionellen gefährlich?

Sie sind der Auslöser der Legionellose ("Legionärskrankheit"), einer schweren Lungenentzündung. Die Infektion erfolgt durch das Einatmen von lungengängigen Aerosolen (< 5 µm). Ein Verschlucken von kontaminiertem Wasser oder eine Übertragung von Mensch zu Mensch dagegen ist nicht infektiös.

Wo treten Legionellen auf?

Typische Quellen sind Trinkwassersysteme (z.B. Wasserleitungen, beispielsweise zu Duschen mit stagnierendem Wasser) oder Beregnungsanlage (z.B. Gärtnereien, Autowaschanlagen). Besonders im Fokus stehen inzwischen auch Rückkühlwerke, Verdunstungskühler, Nasswäscher, Stauabscheider sowie Wasserwände in Lackieranlagen.

Was genau ist die 42. BImSchV?

Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist rechtlich bindend. Sie regelt Meldepflichten, Analyseverfahren sowie Kontrollmöglichkeiten der Behörden und sieht bei Verstößen strafrechtliche Konsequenzen vor. 

Anwendungsbereiche

Die Verordnung gilt für Anlagen, in denen Wasser verrieselt, versprüht oder mit der Atmosphäre in Kontakt kommt, zum Beispiel:

  • Verdunstungskühlanlagen 
  • Kühltürme (> 200 MW) 
  • Nassabscheider

Ausnahmen bestehen für: 

  • Anlagen mit dauerhaft ≥ 60 °C Wassertemperatur 
  • Nassabscheider mit dauerhaft pH ≤ 4 oder ≥ 10
  • Nassabscheider mit ausschließlichem Frischwasserdurchlauf 
  • Anlagen, die nur in geschlossenen Hallen emittieren 

Gerade über den pH-Wert (≤ 4 oder ≥ 10) können Betreiber teilweise aus dem Anwendungsbereich herausfallen – eine Einzelfallprüfung ist daher wichtig. 

Pflichten für Betreiber

  1. Eigenüberwachung: alle 14 Tage innerbetriebliche Kontrolle von chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Parametern (z.B. pH-Wert, Dip-Slide-Test) 
  2. Externe Beprobung: alle drei Monate durch ein akkreditiertes Labor 
  3. Meldung an KaVKA: verpflichtend für alle betroffenen Anlagen 
  4. Externe Prüfung: alle fünf Jahre durch einen öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A.

Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen

Maßnahmen bei Anstieg oder Überschreiten von Werten

KBE Legionella spp. je 100 ml Maßnahmen 
> 100
  • Ursachenanalyse, ggf. Maßnahmen zur Behebung
  • engmaschigere Prüfungen (intern wöchentlich, extern monatlich)
> 1000 
  • zusätzliche Sofortmaßnahmen, z.B. Stoßdosierung von Biozid
10.000
  • Bestimmung der Legionellenart
  • Meldung an die Behörde
  • Gefahrenabwehrmaßnahmen (z.B. Außerbetriebnahme, Reinigung, Wasserwechsel

KBE: koloniebildende Einheiten 

Praktische Anwendung und Umsetzungsbeispiele

In ca. 70 % der Galvanikbetriebe wird der pH-Wert gezielt so eingestellt (< 4 oder > 10), dass die Anlage nicht unter die Verordnung fällt. Dies kann manuell, organisatorisch oder automatisch über Sonden und Dosierpumpen erfolgen. 

Die übrigen Betriebe setzen zusätzliche Maßnahmen um, u.a.: 

  1. Führen eines Betriebstagebuchs gemäß 42. BImSchV 
  2. Auswahl geeigneter interner Beprobungsmethoden (Dip-Slides sind nicht zwingend notwendig, oft aufwendig)
  3. Vergleich von Laboranbietern für externe Proben (Preisunterschiede sind erheblich) 
  4. Dosierung von Bioziden und ggf. Systemreinigern vorsehen 
  5. Einsatz von Bioziden oder Systemreinigern, ggf. Silber-Filamentgewebe (noch wenig praxiserprobt) 
  6. Vermeidung von Stillstandszeiten von > 7 Tagen, da sonst eine Prüfung durch eine hygienisch fachkundige Person vorgeschrieben ist 

Für jeden Betrieb ist es ratsam, notwendige Termine, Meldungen, Untersuchungen und Dokumentationen zu beachten. 

Für neue Anlagen gilt:

  • Totwasserbereiche vermeiden
  • Dosiermöglichkeiten vorsehen
  • Reinigbarkeit sicherstellen (große Inspektionsöffnungen)
  • rechtzeitige Anzeige bei der KaVKA (innerhalb von 4 Wochen)

Fazit

Die 42. BImSchV stellt Betreiber von Anlagen mit Wasserkontakt vor klare Pflichten, bietet aber auch Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen die Belastung im Betrieb zu reduzieren. Entscheidend sind eine sorgfältige Eigenüberwachung, die korrekte Dokumentation sowie die Einbindung externer Experten. 

Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Betrieb alle Vorgaben der Legionellenverordnung zuverlässig erfüllt? 

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Analyse, Umsetzung und Dokumentation – praxisnah und effizient.

Frank Schüle
Dipl.-Ing. (FH)
Bereichsleiter Umwelt / Arbeitssicherheit
Tel+49 7171 10408-17

Frank Schüle ist Ihr Experte für alle Fragen rund um Umwelt und Arbeitssicherheit.