Durchdachtes Prüfmanagement für wiederkehrende Prüfpflichten nutzen
Unternehmen sind verpflichtet einer wiederkehrenden Prüfung ihrer Arbeitsmittel nachzukommen. Mit einem durchdachten Prüfmanagement gelingt es den Überblick zu behalten.
Was sind wiederkehrende Prüfpflichten?
Wiederkehrende Prüfungen dienen dazu, die Funktionsfähigkeit und Eignung über den gesamten Einsatzzeitraum hinweg sicherzustellen. Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen reduzieren Risiken für Beschäftigte und gewährleisten die Betriebssicherheit.
Welche Arbeitsmittel unterliegen der Prüfung?
Prüfpflichtig sind alle technischen Geräte, Maschinen oder Anlagen, deren Nutzung ein Gefährdungspotenzial für Mitarbeitende birgt.
Rechtlicher Bezug:§2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert Arbeitsmittel als Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen – Dazu zählen Tätigkeiten wie Montieren, Bedienen, Instandhalten oder Prüfen.
Warum sind wiederkehrende Prüfpflichten wichtig?
Unterlassene Prüfungen oder unsachgemäßer Betrieb können zu Arbeitsunfällen, Haftungsfällen oder behördlichen Sanktionen führen. Wiederkehrende Prüfungen schaffen Transparenz, stärken das Vertrauen in die betrieblichen Abläufe und unterstützen einen reibungslosen Betrieb.
Wer darf die Prüfungen durchführen?
- Befähigte Personen (bP)
- Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)
- In einigen Fällen qualifizierte eigene Mitarbeitende
Wie oft müssen die Prüfungen durchgeführt werden?
- vor der ersten Inbetriebnahme
- regelmäßig während des Betriebs
- nach Änderungen, Schäden oder Unfällen
Intervalle: Abhängig von Gesetz, Technischen Regeln, Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangaben.
Typische prüfpflichtige Arbeitsmittel
- Aufzugsanlagen, Druckbehälter, Druckluftversorgung
- Elektrische Betriebsmittel (ortsfest und ortsbeweglich)
- ATEX-Anlagen, Leitern, Gerüste, Brandschutzeinrichtungen
- Krane, Hebezeuge, Lagereinrichtungen; Flurförderzeuge
- Umweltschutzanlagen (Abscheider, Auffangwannen, Abluftreinigungsanlagen)
Hinweis: Die Prüfpflicht liegt beim Betreiber, auch bei geleasten, geliehenen oder mitgebrachten Arbeitsmitteln, sofern vertraglich nicht anders geregelt.
Prüfarten für betroffene Arbeitsmittel
1. Ordnungsprüfung:
- Überprüfung der Unterlagen, Einsatzgemäßheit und Prüffristen
- Dokumentation von Änderungen seit der letzten Prüfung
- Einhaltung behördlicher Auflagen
2. Technische Prüfung:
- Kontrolle sicherheitsrelevanter Merkmale direkt am Objekt
- Methoden: Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Messungen
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- DGUV-Vorschriften, VdS-Richtlinien, baurechtliche Regelungen und spezielle länderspezifische Prüfverordnungen
Herausforderungen im Prüfmanagement
In Betrieben mit vielen Anlagen können Fristen, Prüfumfang und Zuständigkeiten variieren. Mangelnde Organisation oder unklare Zuständigkeiten führen oft zu Problemen. Ein strukturiertes Prüfmanagement schafft Übersicht und Sicherheit.
Warum ein durchdachtes Prüfmanagement entscheidend ist
Ein gutes Prüfmanagement umfasst:
- strukturierte Planung und klare Zuständigkeiten
- regelmäßig geschultes Personal
- transparente Dokumentation der Prüfergebnisse
- Überwachung von Prüffristen
Dies erhöht die Sicherheit, stärkt das Vertrauen in interne Abläufe und schafft Freiräume für das Wesentliche.
Prüfprotokoll – gesetzlich erforderlich und praktisch
Die Betriebssicherheitsverordnung ($14 Abs. 5) schreibt vor, dass Prüfergebnisse dokumentiert und aufbewahrt werden. Ein vollständiges Prüfprotokoll enthält:
- Bezeichnung des Arbeitsmittels
- Datum, Art und Umfang der Prüfung
- Name und Qualifikation der prüfenden Person
- Ergebnisse und Bewertung
- Festlegung des nächsten Prüftermins
Vorteile: Rechtssicherheit, Nachweis für Audits, Aufsichtsbehörden, Unfalluntersuchungen und Haftungsfragen.
Zusammenarbeit mit QUBUS
Einer Vielzahl von Unternehmen konnten wir durch die strukturierte Überprüfung dabei unterstützen ihr eigenes Prüfmanagement aufzubauen und zu ergänzen. Bedingt durch die große Anzahl unterschiedlicher Prüfungen ist es für den Betreiber schwierig die Übersicht zu behalten. QUBUS sichtet den Betrieb und unterstützt bei der Ermittlung und Umsetzung.
Empfohlene Vorgehensweise zur Prüfplanung
- Übersichten aller prüfpflichtigen Anlagen und Arbeitsmittel erstellen
- Zugehörige Rechtsvorschriften ermitteln
- Fristen und zuständige Prüfer festlegen
- Prüfung beauftragen und durchführen
- Prüfbericht auswerten, Mängel beheben, ggf. Nachprüfung
- Nächsten Prüftermin einpflegen und überwachen
- Vorschriften beobachten und Änderungen anpassen
Zusatz: Herstellerangaben, DGUV-Informationen und Begehungen mit Experten sind hilfreich.

Dipl.-Ing. (FH)
Bereichsleiter Umwelt / Arbeitssicherheit
Frank Schüle ist Ihr Experte für alle Fragen rund um Umwelt und Arbeitssicherheit.