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Anlagendokumentation nach AwSV richtig erstellen und umsetzen

Anforderungen, Grundlagen und Handlungshilfen: Auswirkungen für industrielle Beschichtungsunternehmen kennen. 

Was ist die AwSV?

Die AwSV ("Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen") gilt seit 2017 bundesweit und ersetzt die früher länderspezifischen VAwS-Regelungen. Sie verfolgt den Besorgnisgrundsatz nach § 62 WHG: Anlagen müssen so beschaffen sein, dass Gewässer nicht nachteilig verändert werden können.

Wann benötige ich eine Anlagendokumentation nach AwSV?

Die Bagatellgrenze für Anlagen, die der AwSV unterliegen liegt bei 0,22 m3. Einzelne kleine Anlagen (z.B. mit einem einzelnen 200 Liter Fass Vorrat) fallen nicht in den Geltungsbereich der AwSV. Das gilt auch z.B. für einzeln befüllte Werkzeugmaschinen mit Kühlschmiermitteln oder Ölen bis zu diesem Volumen. 

Welche Anlagen sind betroffen?

Die Pflicht gilt für alle Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen – u.a. HBV-Anlagen (z.B. Galvanikanlagen oder Eloxalanlagen) oder LAU-Anlagen (z.B. Chemikalienlager oder Tankanlagen).

Die Dokumentationspflicht gemäß § 43 AwSV gilt für alle AwSV-Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, unabhängig davon, ob sie prüfpflichtig sind oder nicht.

Wie lassen sich alle gesetzlichen Vorgaben sicherstellen?

Die AwSV-Dokumentation ist entscheidend für Sicherheit, Rechtskonformität und Umweltschutz. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können Bußgelder, Stilllegungen oder Haftungsrisiken nach sich ziehen.

Mithilfe der langjährigen Erfahrung und vollumfänglichen Expertise unseres Expertenteams gewährleisten wir, dass Ihre Anlagendokumentation nach AwSV alle gesetzlichen Standards erfüllt. In unserem Newsletter informieren wir Sie stets bei relevanten gesetzlichen Änderungen. 

Inhalte der Anlagendokumentation

Eine vollständige AwSV-Anlagendokumentation umfasst:

  • Art der Anlage
  • Verwendete Stoffe & WGK-Einstufung
  • Gefährdungsstufe (§ 39 AwSV)
  • Sicherheitsvorkehrungen
  • Technische Spezifikationen
  • Betriebsanweisungen/Merkblätter
  • Notfallplan 

AwSV und VAwS – Die Unterschiede

Während die VAwS früher je nach Bundesland unterschiedlich war, regelt die AwSV seit 2017 zentral und einheitlich den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Alte Unterlagen können noch Bedeutung haben, sind jedoch nicht mehr rechtsgültig.

Aktualisierung und Aufbewahrung

  • Aktualisierung: bei Änderungen an Anlagen, Stoffen oder Sicherheitsmaßnahmen; empfohlen wird eine jährliche Prüfung.
  • Aufbewahrung: mindestens 5 Jahre, auch nach Stilllegung. In Einzelfällen können längere Fristen gelten.

Zusammenarbeit mit QUBUS

Erfolgreiche Optimierung der Gefahrstoffdokumentation in einem mittelständischen Unternehmen

In einem mittelständischen Betrieb konnten wir eine Gefahrstoffliste von rund 1.300 Stoffen auf 450 relevante Einträge reduzieren – ohne Informationsverlust.

Das Ergebnis: eine rechtssichere, klar strukturierte und praxisnahe Dokumentation, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch den innerbetrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen deutlich vereinfacht. 

Ein zusätzlicher Mehrwert entstand durch die Synergieeffekte mit der sicheren Badführung, wodurch Prozesse effizienter und transparenter gestaltet werden konnten.

5 Tipps für Ihre Anlagendokumentation

  1. Anlagen ermitteln und abgrenzen, Bagatellgrenze von 220 Liter beachten
  2. Daten ermitteln: Inhalt (Stoff und Wassergefährdungsklasse, WGK), Konzentration und Menge (Volumen), Einstufung in Gefährdungsstufe A-D
  3. Anlagen-Dokumentation erstellen, Zusammentragen von Informationen und Betriebsanweisungen oder Merkblätter erstellen und aushängen
  4. Ggf. Sachverständigen-Prüfungen veranlassen, Meldung an die Behörde durchführen
  5. Bei Neubau von Anlagen oder Anlagenänderungen notwendige Ausführung und mögliche Anzeigepflicht beachten 

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie hier: Anlagendokumentation nach AwSV

Frank Schüle
Dipl.-Ing. (FH)
Bereichsleiter Umwelt / Arbeitssicherheit
Tel+49 7171 10408-17

Frank Schüle ist Ihr Experte für alle Fragen rund um Umwelt und Arbeitssicherheit.