Wassergefährdende Stoffe können die Umwelt negativ beeinträchtigen; daher gibt es zum Schutz vor Gewässer- oder Bodenverunreinigungen die Anlagenverordnung beziehungsweise die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), welche die Schutzziele des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) präzisiert. Oft wird angenommen, dass diese nur für größere Betriebe und Anlagen anzuwenden ist, doch auch in kleineren und mittleren Betrieben sind daraus Anforderungen zu beachten.
Was dies im Einzelnen beinhaltet erfahren Sie im Womag-Artikel (04/2022)
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