Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017,Teil1 Nr. 22 vom 21. April 2017 wurde die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergef. Stoffen (AwSV) veröffentlicht. Die Verordnung des Bundes löst alle 16 Länderverordnungen VAwS ab un regelt ab sofort bundesweit einheitlich den Umgang mit wassergef. Stoffen in Anlagen. Hierunter fallen Lager-, Abfüll-, Umschlags-, Herstellungs-, Behandlungs- und Verwendungsablagen.
Alle Oberflächenbetriebe sind von dieser Rechtsverordnung betroffen. Neben den materiellen Anforderungen wie zum Beispiel Bodenbeschichtungen, Rückhalteeinrichtungen, Sachverständigenprüfungen werden auch Aspekte des Brandschutzes und der Löschwasserrückhaltung geregelt.
Neu in dieser Bundesverordnung ist auch die Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen.




