Die neue Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV - regelt im § 43 die Anforderungen an die Anlagendokumentation.
So werden jetzt Angaben zum Aufbau und zur Abgrenzung der Anlagen, eingesetzte Stoffe, Bauart und zu den Werkstoffen, Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen, zur Löschwasserrückhaltung und zur Standsicherheit von der Behörde gefordert.
QUBUS Planung und Beratung Oberflächentechnik unterstützt ihr Unternehmen bei der Erstellung der neuen Anlagendokumentation nach AwSV.
Rufen Sie uns an. Gerne besprechen wir mit Ihnen die einzelnen Schritte für eine schlanke und pragmatische Umsetzung.
Ansprechpartner:
Ulrich Mäule
Geschäftsführender Gesellschafter
Tel. +49 7171 10408-13
Fax +49 7171 10408-50
maeule[at]qubus.de