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Vincenzo Basile Ansprechpartner für Frisch- und Abwassertechnik

Qubus Planung und Beratung Oberflächentechnik hat sein Team Anlagenplanung verstärkt: Vincenzo Basile ist Projektleiter im Bereich Anlagen- und Fabrikplanung und Ansprechpartner für den Bereich Frisch- und Abwassertechnik bei QUBUS. Herr Basile hat nach seinem Studium der Verfahrens- und Umwelttechnik mehrere Jahre als Projektingenieur für Medienversorgung und Industrieabwassertechnik Erfahrung gesammelt und kann auf umfangreiche Erfahrungen als Planer für VE-Wasser Anlagen mit Umkehrosmose oder Ionentauschern sowie Abwasserbehandlungsanlagen mit chemisch-physikalische Abwasserbehandlung, Membranntrennverfahren wie Mikro-/Ultrafiltration und Verdampfertechnik zurückgreifen.

Ihr Ansprechpartner für Frisch- und Abwassertechnik: Vincenzo Basile (+49 7171 1040842. vincenzo.basile@qubus.de)

Pulverbeschichtungsanlagen planen und optimieren

Um unnötige Kosten und Zeitverlust bei der Neuerstellung oder Optimierung einer Pulverbeschichtungsanlage zu vermeiden und um am Ende eine hohe Effizienz zu erreichen, ist eine ganzheitliche und sorgfältige Planung unerlässlich. Doch wie geht der Planer dabei am besten vor?

Erfahren Sie mehr im Beitrag (Erschienen in der JOT 6/2021).

Ihr Ansprechpartner: Rainer Göpfrich +49 7171 1040829. rainer.goepfrich@qubus.de

Lackierprozesse richtig planen

Es ist die Vielfalt an Möglichkeiten, welche die überwiegend maschinenbaugeprägten In-house-Beschichter bei der Planung und Implementierung neuer Lackierprozesse vor große Herausforderungen stellt. Die Lackierprozessplanung beginnt daher bereits bei den hauseigenen sowie kundenseitigen Produkt- und Fertigungsspezifikationen. Bestehende Spezifikationen müssen gesichtet und geprüft werden. Grundsätzlich ähneln sich Kundenspezifikationen innerhalb der jeweiligen Anwendungsgebiete, wobei es dennoch Unterschiede gibt.

Lesen Sie mehr von der ersten Beschichtungsidee zum qualifizierten Prozess hier im Beitrag (Erschienen in der besser lackieren).

 

Ihre Ansprechpartner:

Rainer Göpfrich (+49 7171 1040829. rainer.goepfrich[at]qubus.de

Jörg Bihlmaier (+49 7171 1040726. bihlmaier[at]ifo-gmbh.de

REACH – Pflichten für nachgeschaltete Anwender

Nachgeschaltete Anwender sind Verwender von Chemikalien im Sinne der REACH- und CLP-Verordnung. Aus dieser Rolle/Funktion ergeben sich verschiedene Pflichten, die wir hier für Sie zusammengestellt haben:

  • Prüfung des Sicherheitsdatenblattes, Identifizierung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen aus dem Sicherheitsdatenblatt und dem zugehörigen Expositionsszenario.
  • Information an Lieferanten (Chemielieferanten), wenn neue Informationen über Gefahren oder Risiken vorliegen bzw. wenn die eigene Anwendung im Betrieb nicht im Sicherheitsdatenblatt aufgeführt ist.
  • Bei Verwendung von SVHC (substances of very high concern): Erfüllung der Anforderungen an besonders besorgniserregende Stoffe, die in die Kandidatenliste aufgenommen wurden (z.B. Chrom VI, Blei)

    - Verwendung prüfen

    - Information nach Art.33 an den Kunden, wenn in den Erzeugnissen ein besorgniserregender Stoff (SVHC) in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten ist und Eintrag in SCIP-Datenbank für Artikel und Produkte.

  • Verwendung von SVHC (substances of very high concern, besonders besorgniserregende Stoffe, die in den Anhang XIV aufgenommen wurden (z.B. Chrom VI)

    - Verwendung ausschließlich mit Zulassung (z.B. eines Lieferanten, Konsortiums)

    - Prüfung ob eigene Verwendung von Zulassung abgedeckt ist

    - Registrierung der Verwendung bei der ECHA (REACH-IT Account)

    - Ggf. Meldung der eigenen Verwendung bei der ECHA wenn nicht über Zulassung abgedeckt

    - Überprüfung des Sicherheitsdatenblattes auf die eigene Verwendung im Unternehmen (Verwendungsbedingungen im Expositionsszenarium)

    - Wenn die Verwendung nicht abgedeckt ist, dann Erstellung eines Stoffsicherheitsberichtes

    - Arbeitsplatz-Expositionsmessungen und Messungen in Abluft und Abwasser (Durchführung bis 18.06.2021, Meldung an ECHA bis 31.12.2021) --> jährlich!!

    - Evaluierung und Dokumentation, sowie Meldung der Messergebnisse an die ECHA bis 31.12.2021 --> jährlich!!

    - Verlängerung der Zulassung bzw. Partizipation bei einem Konsortium

 

 

Ihre Ansprechpartner für mehr Informationen:

Ulrich Mäule (+49 7171 104080. maeule@qubus.de)
Frank Schüle (+49 7171 1040817. schuele@qubus.de)


Ex-Schutz im Lacklager

Die rechtskonforme und saubere Lagerung von Gefahrstoffen ist eine wichtige Grundlage für den sicheren und rechtskonformen Betrieb. Im Lacklager werden die meist als entzündbar eingestuften Lacke, Farben, Härter und Lösemittel bevorratet. Neben den wasserrechtlichen Erfordernissen der Anlagenverordnung (AwSV) sind die wichtigen Aspekte des Brand- und Explosionsschutzes zu beachten.

Den Beitrag (Erschienen in der besser lackieren) können Sie hier nachlesen hier.

Ihr Ansprechpartner: Frank Schüle (+49 7171 1040817. schuele[at]qubus.de

CE-Kennzeichnung im Fokus

Die seit 1985 gültige CEKennzeichnung kennen Unternehmer und Verantwortliche aus der Maschinensicherheit von Neuanlagen. „Für viele Betreiber ist aber noch nicht klar, dass dies nicht nur für klassische Anlagen wie z.B. Lackieranlagen und Maschinen gilt, sondern auch für kraftbetriebene Hilfseinrichtungen, Lastaufnahmemittel und auch bei Umbauten oder Erweiterungen von Anlagen zu beachten ist“, sagt Frank Schüle, Bereichsleiter bei der Qubus GmbH.

Den Beitrag (Erschienen in der besser lackieren) können Sie hier nachlesen hier.

Ihr Ansprechpartner: Frank Schüle (+49 7171 1040817. schuele[at]qubus.de)

Emissionserklärung für das Bezugsjahr 2020: Abgabe bis 31. Mai 2021

Wichtig für die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen!

Rechtzeitig daran denken! Die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet bis zum 31.05.2021 gem. 11. BImSchV ihre Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2020 abgeben. Dabei müssen Art, Menge und Zeit der emittierten Luftverunreinigungen bestimmt werden und die Emissionserklärung in elektronischer Form (BUBE-Online) an die zuständige Stelle übermittelt werden. Die Sachlage, dass nur alle 4 Jahre die Rückmeldung erforderlich ist, führt häufiger dazu, dass die Errechnung der Emissionsdaten nicht ganz so reibungslos läuft oder sich viel aufwändiger gestaltet, als man gerne hätte. Falls die Anlage seit der letzten Abgabe erweitert oder der Anlagenbetrieb verändert wurde kann das dazu führen, dass vor der Datenerhebung Fachfragen im Vorfeld geklärt werden müssen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie hier gerne! Egal ob bei der Beratung zu Einzelfragen oder der kompletten Übermittlung der Erklärung. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, um Engpässe direkt vor dem Abgabetermin zu vermeiden.

Unser Dienstleistungsangebot:

  • Erstellung der Emissionserklärung und Übermittlung der Daten im Online-Tool
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung und Berechnung der Emissionsdaten
  • Kommunikation mit der Behörde bei Fragen
  • Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Erstellung und Abgabe der Erklärung
  • Klärung, ob Ausnahmen zur Abgabepflicht vorliegen

Auch bei der Erstellung der weiteren jährlichen Berichte wie E-PRTR Bericht, IE-Bericht für IE-Anlagen oder weiterer gesetzlich geschuldeter Berichte (Abwasser, Abfall, Lösemittel/VOC, etc.) stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Ihr Expertenkontakt für alle Fragen rund um die Emissionserklärung gem. 11. BImSchV:

Frank Schüle (Tel. +49 7171 1040817, schuelequbusde)
Franziska Kabasic (Tel. +49 7171 1040858, kabasicqubusde)

Informationen zu Emissionserklärung für Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen pdf

VORWEIHNACHTLICHE TRADITION BEI QUBUS UND IFO

Nach diesem ereignisreichen Jahr 2020 besinnen wir uns zur Weihnachtszeit auf Tradition. Auch wenn einiges anders in diesem Jahr ist, finden wir Lösungen, um gemeinsam zu feiern. Unsere Weihnachtsfeier findet aufgrund der aktuellen Situation in neuer Form statt und bei QUBUS und IFO wird eine weihnachtliche Woche zelebriert. 

Die Belegschaft erfreut sich diese Woche an warmem Glühwein und Punsch und weihnachtlichem Gebäck. Nicht fehlen darf der große Weihnachtsbaum im Foyer, unter dem die begehrten Sammeltassen vom Ritzenhoff auf die fleißigen Auszubildenden warten, die diese im Auftrag der Geschäftsführung an die Belegschaft von QUBUS und IFO verteilen.

Zum Weihnachtsfest und Jahresausklang wünschen wir Ihnen – unseren Kunden, Partnern und Interessenten – viel Freude und entspannte Momente. Bleiben Sie gesund!

25-jähriges Bestehen der Unternehmensgruppe QUBUS und IFO

Vor 25 Jahren startete die Unternehmensgruppe QUBUS und IFO als Dienstleister und Problemlöser für oberflächentechnische Unternehmen.

Die beiden Unternehmen, die 1995 von vier befreundeten Oberflächenspezialisten gegründet wurden, haben es sich zum Ziel gemacht alle Dienstleistungen für den Oberflächensektor anzubieten, die rund um den Produktionsprozess notwendig sein können - Planungen, umweltrechtliche Anforderungen, Energiemanagement, Gütezeichen, Hilfe bei Schadensfällen und Analytik. Dieses Konzept an breit aufgestellten Dienstleistungen, Know-How und Expertenwissen war erfolgreich und hilfreich für viele Kunden und das ist es bis heute.

25 Jahre Unternehmensgruppe IFO/QUBUS: Meilensteine, aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen:

Marc Holz im Interview in besser lackieren

Pressemitteilung 25 Jahre QUBUS und IFO

Feuer löschen mit Abstand

Aus zweierlei Gründen war Abstand ein Thema bei unserem letzten Brandschutzseminar am 11.09. - Mit dem notwendigen Sicherheitsabstand wurde zunächst im großen und luftigen Seminarraum der theoretische Teil zur Brandschutzhelfer-Ausbildung absolviert, dann ging es nach draußen und jeder Teilnehmer konnte sich mit dem angemessenen Abstand zur Brandstelle im Löschen üben.

Der nächsten Ausbildungstermin findet am 23. Oktober 2020 in unseren Schulungsräumen statt.

Die Ausbildung erfolgt jeweils an einem Freitag-Nachmittag oder -Vormittag (4-stündig)

Der Gesetzgeber fordert gemäß §10 Arbeitsschutzgesetz und der ASR A 2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeitern zum/zur Brandschutzhelfer/-in. Die erforderliche Quote beträgt 10% der beschäftigten Mitarbeiter

Weitere Informationen zur Brandschutzhelfer-Ausbildung