Neue Anforderungen, Grundlagen und Handlungshilfen: Auswirkungen für industrielle Beschichtungsunternehhmen kennen
Die „Anlagenverordnung“ oder laut richtigem Namen „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, AwSV“ ist im August 2018 veröffentlicht worden und ersetzt als neue Bundesverordnung 16 in sich unterschiedliche Anlagenverordnungen mit Namen VAwS der jeweiligen Bundesländer. Gerade für Betriebe, die bundesweit tätig sind, gab es früher je nach Standort des Betriebes nicht verständliche Unterscheidungen Erstmalig stehen nun bundesweit harmonisierte Anforderungen im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Auswirkung auf Beschichter, Beseitigung von Mängeln und Beispiele für die praktische Umsetzung im Artikel: Anlagen-Verordnung AwSV im Fokus_BESSER LACKIEREN
Bei Fragen zur AwSV ist die Abteilung Umwelt und Arbeitssicherheit gerne für Sie da. Unsere Ansprechpartner: Frank Schüle (+49 7171 1040817. schuele[at]qubus.de) und Marcus Sorg (+49 7171 1040820. sorg[at]qubus.de).