Wichtig für die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen!
Rechtzeitig daran denken! Die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet bis zum 31.05.2021 gem. 11. BImSchV ihre Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2020 abgeben. Dabei müssen Art, Menge und Zeit der emittierten Luftverunreinigungen bestimmt werden und die Emissionserklärung in elektronischer Form (BUBE-Online) an die zuständige Stelle übermittelt werden. Die Sachlage, dass nur alle 4 Jahre die Rückmeldung erforderlich ist, führt häufiger dazu, dass die Errechnung der Emissionsdaten nicht ganz so reibungslos läuft oder sich viel aufwändiger gestaltet, als man gerne hätte. Falls die Anlage seit der letzten Abgabe erweitert oder der Anlagenbetrieb verändert wurde kann das dazu führen, dass vor der Datenerhebung Fachfragen im Vorfeld geklärt werden müssen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie hier gerne! Egal ob bei der Beratung zu Einzelfragen oder der kompletten Übermittlung der Erklärung. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, um Engpässe direkt vor dem Abgabetermin zu vermeiden.
Unser Dienstleistungsangebot:
- Erstellung der Emissionserklärung und Übermittlung der Daten im Online-Tool
- Unterstützung bei der Zusammenstellung und Berechnung der Emissionsdaten
- Kommunikation mit der Behörde bei Fragen
- Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Erstellung und Abgabe der Erklärung
- Klärung, ob Ausnahmen zur Abgabepflicht vorliegen
Auch bei der Erstellung der weiteren jährlichen Berichte wie E-PRTR Bericht, IE-Bericht für IE-Anlagen oder weiterer gesetzlich geschuldeter Berichte (Abwasser, Abfall, Lösemittel/VOC, etc.) stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Sprechen Sie uns an!
Ihr Expertenkontakt für alle Fragen rund um die Emissionserklärung gem. 11. BImSchV:
Frank Schüle (Tel. +49 7171 1040817, schuele[at]qubus.de)
Franziska Kabasic (Tel. +49 7171 1040858, kabasic[at]qubus.de)
Informationen zu Emissionserklärung für Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen pdf