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Weihnachtliche Stimmung bei IFO und QUBUS

Nur noch wenige Tage hält das Jahr 2021 bereit. Ein jedes Jahr widmen wir uns zu dieser Jahreszeit Traditionen zu: der große Weihnachtsbaum schmückt unser Foyer und unsere fleißige Auszubildende verteilt im Auftrag der Geschäftsführung Geschenke an die Belegschaft von QUBUS und IFO. Im Rahmen einer virtuellen Weihnachtsfeier gab es Glühwein, Plätzchen und weihnachtliche Musik. 

So bleibt nur noch zu sagen: Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2022.

Wir bedanken uns bei Ihnen – unseren Kunden, Partnern und Interessenten – für das uns entgegengebrachte Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihrer Familie für das kommende Jahr alles Gute!

Energieeffizienz in der Anlagentechnik

Der erste Schritt den Energieverbrauch einer Lackieranlage zur reduzieren und effizienter zu nutzen, besteht darin ihn zu kennen. Aufgrund fehlender oder ungünstig platzierter Energiemesseinrichtungen können Betreiber von Lackieranlagen keine oder nur unzureichende Angaben zum Energieverbrauch der gesamten Lackieranlage oder einzelnen Bereichen der Lackieranlage machen.

Erfahren Sie mehr im Beitrag (Erschienen in der Besser Lackieren Nr.19/2021).

Ihr Ansprechpartner: Rainer Göpfrich +49 7171 1040829, rainer.goepfrich@qubus.de

QUBUS und IFO unterstützt: Bandcamp 2021_Bandworkshop für junge Musiker an der Hochschule Aalen

Gerne unterstützen und informieren wir über das diesjährige Bandcamp in Aalen: Junge Nachwuchskünstler finden sich im Bandcamp zu Bands zusammen (01.10.-3.10.2021); dort erarbeiten sie sich unter Anleitung der Dozenten Songs aus dem Rock- und Pop-Bereich oder versuchen sich an selbst geschriebenen Stücken. Öffentliches Abschlusskonzert mit den erarbeiteten Stücken: Sonntag, den 03. Oktober 2021, 17:00 Uhr im Audimax der Hochschule Aalen 

Weitere Informationen zum Bandcamp

Vincenzo Basile Ansprechpartner für Frisch- und Abwassertechnik

Qubus Planung und Beratung Oberflächentechnik hat sein Team Anlagenplanung verstärkt: Vincenzo Basile ist Projektleiter im Bereich Anlagen- und Fabrikplanung und Ansprechpartner für den Bereich Frisch- und Abwassertechnik bei QUBUS. Herr Basile hat nach seinem Studium der Verfahrens- und Umwelttechnik mehrere Jahre als Projektingenieur für Medienversorgung und Industrieabwassertechnik Erfahrung gesammelt und kann auf umfangreiche Erfahrungen als Planer für VE-Wasser Anlagen mit Umkehrosmose oder Ionentauschern sowie Abwasserbehandlungsanlagen mit chemisch-physikalische Abwasserbehandlung, Membranntrennverfahren wie Mikro-/Ultrafiltration und Verdampfertechnik zurückgreifen.

Ihr Ansprechpartner für Frisch- und Abwassertechnik: Vincenzo Basile (+49 7171 1040842. vincenzo.basile@qubus.de)

Pulverbeschichtungsanlagen planen und optimieren

Um unnötige Kosten und Zeitverlust bei der Neuerstellung oder Optimierung einer Pulverbeschichtungsanlage zu vermeiden und um am Ende eine hohe Effizienz zu erreichen, ist eine ganzheitliche und sorgfältige Planung unerlässlich. Doch wie geht der Planer dabei am besten vor?

Erfahren Sie mehr im Beitrag (Erschienen in der JOT 6/2021).

Ihr Ansprechpartner: Rainer Göpfrich +49 7171 1040829. rainer.goepfrich@qubus.de

Lackierprozesse richtig planen

Es ist die Vielfalt an Möglichkeiten, welche die überwiegend maschinenbaugeprägten In-house-Beschichter bei der Planung und Implementierung neuer Lackierprozesse vor große Herausforderungen stellt. Die Lackierprozessplanung beginnt daher bereits bei den hauseigenen sowie kundenseitigen Produkt- und Fertigungsspezifikationen. Bestehende Spezifikationen müssen gesichtet und geprüft werden. Grundsätzlich ähneln sich Kundenspezifikationen innerhalb der jeweiligen Anwendungsgebiete, wobei es dennoch Unterschiede gibt.

Lesen Sie mehr von der ersten Beschichtungsidee zum qualifizierten Prozess hier im Beitrag (Erschienen in der besser lackieren).

 

Ihre Ansprechpartner:

Rainer Göpfrich (+49 7171 1040829. rainer.goepfrich[at]qubus.de

Jörg Bihlmaier (+49 7171 1040726. bihlmaier[at]ifo-gmbh.de

REACH – Pflichten für nachgeschaltete Anwender

Nachgeschaltete Anwender sind Verwender von Chemikalien im Sinne der REACH- und CLP-Verordnung. Aus dieser Rolle/Funktion ergeben sich verschiedene Pflichten, die wir hier für Sie zusammengestellt haben:

  • Prüfung des Sicherheitsdatenblattes, Identifizierung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen aus dem Sicherheitsdatenblatt und dem zugehörigen Expositionsszenario.
  • Information an Lieferanten (Chemielieferanten), wenn neue Informationen über Gefahren oder Risiken vorliegen bzw. wenn die eigene Anwendung im Betrieb nicht im Sicherheitsdatenblatt aufgeführt ist.
  • Bei Verwendung von SVHC (substances of very high concern): Erfüllung der Anforderungen an besonders besorgniserregende Stoffe, die in die Kandidatenliste aufgenommen wurden (z.B. Chrom VI, Blei)

    - Verwendung prüfen

    - Information nach Art.33 an den Kunden, wenn in den Erzeugnissen ein besorgniserregender Stoff (SVHC) in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten ist und Eintrag in SCIP-Datenbank für Artikel und Produkte.

  • Verwendung von SVHC (substances of very high concern, besonders besorgniserregende Stoffe, die in den Anhang XIV aufgenommen wurden (z.B. Chrom VI)

    - Verwendung ausschließlich mit Zulassung (z.B. eines Lieferanten, Konsortiums)

    - Prüfung ob eigene Verwendung von Zulassung abgedeckt ist

    - Registrierung der Verwendung bei der ECHA (REACH-IT Account)

    - Ggf. Meldung der eigenen Verwendung bei der ECHA wenn nicht über Zulassung abgedeckt

    - Überprüfung des Sicherheitsdatenblattes auf die eigene Verwendung im Unternehmen (Verwendungsbedingungen im Expositionsszenarium)

    - Wenn die Verwendung nicht abgedeckt ist, dann Erstellung eines Stoffsicherheitsberichtes

    - Arbeitsplatz-Expositionsmessungen und Messungen in Abluft und Abwasser (Durchführung bis 18.06.2021, Meldung an ECHA bis 31.12.2021) --> jährlich!!

    - Evaluierung und Dokumentation, sowie Meldung der Messergebnisse an die ECHA bis 31.12.2021 --> jährlich!!

    - Verlängerung der Zulassung bzw. Partizipation bei einem Konsortium

 

 

Ihre Ansprechpartner für mehr Informationen:

Ulrich Mäule (+49 7171 104080. maeule@qubus.de)
Frank Schüle (+49 7171 1040817. schuele@qubus.de)


Ex-Schutz im Lacklager

Die rechtskonforme und saubere Lagerung von Gefahrstoffen ist eine wichtige Grundlage für den sicheren und rechtskonformen Betrieb. Im Lacklager werden die meist als entzündbar eingestuften Lacke, Farben, Härter und Lösemittel bevorratet. Neben den wasserrechtlichen Erfordernissen der Anlagenverordnung (AwSV) sind die wichtigen Aspekte des Brand- und Explosionsschutzes zu beachten.

Den Beitrag (Erschienen in der besser lackieren) können Sie hier nachlesen hier.

Ihr Ansprechpartner: Frank Schüle (+49 7171 1040817. schuele[at]qubus.de

CE-Kennzeichnung im Fokus

Die seit 1985 gültige CEKennzeichnung kennen Unternehmer und Verantwortliche aus der Maschinensicherheit von Neuanlagen. „Für viele Betreiber ist aber noch nicht klar, dass dies nicht nur für klassische Anlagen wie z.B. Lackieranlagen und Maschinen gilt, sondern auch für kraftbetriebene Hilfseinrichtungen, Lastaufnahmemittel und auch bei Umbauten oder Erweiterungen von Anlagen zu beachten ist“, sagt Frank Schüle, Bereichsleiter bei der Qubus GmbH.

Den Beitrag (Erschienen in der besser lackieren) können Sie hier nachlesen hier.

Ihr Ansprechpartner: Frank Schüle (+49 7171 1040817. schuele[at]qubus.de)

Emissionserklärung für das Bezugsjahr 2020: Abgabe bis 31. Mai 2021

Wichtig für die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen!

Rechtzeitig daran denken! Die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet bis zum 31.05.2021 gem. 11. BImSchV ihre Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2020 abgeben. Dabei müssen Art, Menge und Zeit der emittierten Luftverunreinigungen bestimmt werden und die Emissionserklärung in elektronischer Form (BUBE-Online) an die zuständige Stelle übermittelt werden. Die Sachlage, dass nur alle 4 Jahre die Rückmeldung erforderlich ist, führt häufiger dazu, dass die Errechnung der Emissionsdaten nicht ganz so reibungslos läuft oder sich viel aufwändiger gestaltet, als man gerne hätte. Falls die Anlage seit der letzten Abgabe erweitert oder der Anlagenbetrieb verändert wurde kann das dazu führen, dass vor der Datenerhebung Fachfragen im Vorfeld geklärt werden müssen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie hier gerne! Egal ob bei der Beratung zu Einzelfragen oder der kompletten Übermittlung der Erklärung. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, um Engpässe direkt vor dem Abgabetermin zu vermeiden.

Unser Dienstleistungsangebot:

  • Erstellung der Emissionserklärung und Übermittlung der Daten im Online-Tool
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung und Berechnung der Emissionsdaten
  • Kommunikation mit der Behörde bei Fragen
  • Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Erstellung und Abgabe der Erklärung
  • Klärung, ob Ausnahmen zur Abgabepflicht vorliegen

Auch bei der Erstellung der weiteren jährlichen Berichte wie E-PRTR Bericht, IE-Bericht für IE-Anlagen oder weiterer gesetzlich geschuldeter Berichte (Abwasser, Abfall, Lösemittel/VOC, etc.) stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Ihr Expertenkontakt für alle Fragen rund um die Emissionserklärung gem. 11. BImSchV:

Frank Schüle (Tel. +49 7171 1040817, schuele[at]qubus.de)
Franziska Kabasic (Tel. +49 7171 1040858, kabasic[at]qubus.de)

Informationen zu Emissionserklärung für Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen pdf