Sind Sie von der 42. BImSchV betroffen und kommen Ihren Pflichten nach?
Unvergessen sind die Nachrichten über den Legionellen-Ausbruch in Warstein im Jahr 2013: Mit Legionellen kontaminiertes Flusswasser wurde ohne Aufbereitung für den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen verwendet und mittels Aerosolfreisetzung konnte eine Ausbreitung der Legionellen stattfinden. Über 150 Personen erkrankten, 2 Personen starben! Um diese Risiken zu minimieren, wurde 2017 die 42. BImSchV (42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) - weitverbreitet auch als „Legionellenverordnung“ bekannt - in Kraft gesetzt.
Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag und erfahren was Sie als Betreiber von Verdungstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürmen beachten müssen.
Ihr Ansprechpartner: Miriam Jacob tor Weihen, Tel. +49 29417288692, miriam.jacobtorweihen@qubus.de