Die Anzeigepflicht tritt ab dem 19. Juli 2018 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben Betreiber binnen eines Monats Zeit die bestehenden Anlagen der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt über ein Online-Portal (www.kavka.bund.de).
Betroffen sind alle Anlagen, die unter den Anwendungsbereich die 42. BImSchV fallen, dies betrifft u.a. Nassabscheider zur Abluftreinigung und Kühltürme. Es gibt nur wenige Ausnahmen/Abschneidekriterien.
Die Verordnung ist bereits im August 2017 in Kraft getreten und legt besondere Anforderungen zum Schutz und zur Vorsorge für Anlagen fest, um einen möglichen Austrag von Legionellen vorzubeugen. Hierunter fallen z.B. betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen, Überprüfung der Anlagen durch Sachverständige, Dokumentation im Betriebstagebuch.
Bei Fragen zur Anzeigepflicht oder zu den Anforderungen aus der 42. BImSchV steht die Abteilung Umwelt gerne zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Ansprechpartner hierfür: Frank Schüle (+49 7171 1040817. schuelequbusde) und Marcus Sorg (+49 7171 1040820. sorgqubusde).