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Ausbildung zum Brandschutzhelfer durch QUBUS

Der Gesetzgeber fordert gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz und der ASR A 2.2 (Technische Reglen für Arbeitsstätten) die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeitern zum/r Brandschutzhelfer/in. Die erforderliche Quote beträgt 10 % der beschäftigten Mitarbeiter.

QUBUS bietet die Ausbildung in regelmäßigen Seminaren in Schwäbisch Gmünd an.

Die nächsten Schulungstermine finden am 15.04.16, 15.07.16, 23.09.16 und 04.11.16 in unseren Schulungsräumen statt.

Bei ausreichender Teilnehmerzahl (mindestens 8) kann die Ausbildung auch Vor-Ort im Betrieb erfolgen.

Ihre Ansprechpartner: Frank Schüle | Bereichsleiter Arbeitssicherheit/Umwelt/Brandschutz QUBUS Planung und Beratung Oberflächentechnik GmbH | schuele[at]qubus.de | Tel. +49 7171 10408-17; Marcus Sorg | Projektingenieur Arbeitssicherheit/Umwelt/Brandschutz QUBUS Planung und Beratung Oberflächentechnik GmbH| sorg[at]qubus.de | Tel. +49 7171 10408-20

Neues Geschäftsfeld Brandschutz

Das neue Geschäftsfeld Brandschutz ist seit November 2015 im Bereich Umwelt und Arbeitssicherheit erfolgreich gestartet.

Als erfahrenes Ingenieurbüro erstellen wir Brandschutzkonzepte und Brandschutzgutachten für Industrie- und Sonderbauten im Rahmen von Genehmigungsverfahren sowie für Versicherungen und Behörden.

Unsere Brandschutzsachverständigen verfügen über langjährige Erfahrungen im vorbeugenden Brandschutz.

Ihre Ansprechpartner: Frank Schüle | Bereichsleiter Arbeitssicherheit/Umwelt/Brandschutz QUBUS Planung und Beratung Oberflächentechnik GmbH | schuele[at]qubus.de | Tel. +49 7171 10408-17; Holger Patzelt | Brandschutzsachverständiger | holger.patzelt[at]qubus.de | Tel. +49 7171 10408-21

3. ZVO "Grundlagenseminar Galvanotechnik" in Schwäbisch Gmünd

Vom 06. bis 10. Oktober 2015 veranstaltete der ZVO e.V. wieder sein "Grundlagenseminar Galvanotechnik" in der Räumen der Firma Qubus Planung und Beratung Oberflächentechnik GmbH. Das Seminar findet seit vielen Jahren mit großem Erfolg statt und richtet sich an Neueinsteiger, Konstrukteure, QM Mitarbeiter und Einkäufer. 

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern einen Überblick über die Galvanotechnik zu geben. Besprochen werden die Themen Branchenüberlick, Grundbegriffe der Galvanotechnik, Schichtsysteme, Anlagentechnik, Prüfverfahren und Umwelt. Auf eine intensive Diskusskusion zwischen den Teilnehmern und den Referenten wird dabei besonderen Wert gelegt.

Der ZVO e.V. veranstaltet dieses Seminar mehrmals im Jahr.

Ihr Ansprechpartner: Ulrich Mäule/ Geschäftsführender Gesellschafter/ maulequbusde /Tel.: +49 7171 1040813

Sommerfest 2015

Unser alljährliches Sommerfest ist die klassische Variante inkl. Grillen, Musik und Ehrung der Jubilare. Bei unseren Mitarbeitern und deren Familienangehörigen, sowie unseren Geschäftspartnern, ist dieses Sommerevent sehr beliebt.  Auf unserer Firmenfeier kommen auch mal ganz private Gespräche zustande, da sich unsere Mitarbeiter ungezwungen geben und locker miteinander kommunizieren können, während der Nachwuchs sich seinem Highlight des Sommerfestes hingibt. 

Lachende Gesichter, eine ausgelassene Stimmung und eine gute Atmosphäre unter den Mitarbeitern senden eine unmissverständliche Botschaft: Bei Qubus und IFO passt es fachlich wie menschlich.

REACH, SVHC-Liste ergänzt

Zum 15.06.2015 wurde die SVHC-Liste (substances of very high concern, besonders besorgniserregende Stoffe) nochmals um 2 Stoffe auf nun insgesamt 163 ergänzt.

http://echa.europa.eu/de/candidate-list-table

Zwar sind diese 2 neuen Stoffe in der Galvanotechnik i.d.R. nicht relevant, trotzdem werden vermutlich wieder Abfrageschreiben der Kunden danach fragen. Die Verpflichtung gemäß Art. 33 regelt die Kommunikation in der Lieferkette, upstream wie auch downstream, daher sind Sie gefordert. Passen Sie daher Ihre Abfrage- und Antwortschreiben auf den neuesten Stand an.

Gerne unterstützen wir natürlich dabei.

Hier noch die 2 neuen Aufnahmen:

  • 1,2-benzenedicarboxylic acid, di-C6-10-alkyl esters; 1,2-benzenedicarboxylic acid, mixed decyl and hexyl and octyl diesters with ? 0.3% of dihexyl phthalate (EC No. 201-559-5)

und

  • 5-sec-butyl-2-(2,4-dimethylcyclohex-3-en-1-yl)-5-methyl-1,3-dioxane [1], 5-sec-butyl-2-(4,6-dimethylcyclohex-3-en-1-yl)-5-methyl-1,3-dioxane [2] [covering any of the individual stereoisomers of [1] and [2] or any combination thereof]

Ihr Ansprechpartner: Frank Schüle | Bereichsleiter Arbeitssicherheit/Umwelt QUBUS GmbH | schuele[at]qubus.de | Tel. +49 7171 10408-17

 

Änderung in REACH regelt Lücke für Sicherheitsdatenblätter

Kurz vor Ablauf einer wichtigen Übergangsfrist wurde der Anhang II der Reach-Verordnung EU/1907/2006 erneut geändert und eine neue Übergangsfrist geschaffen.

Dadurch werden Hersteller und Formulierer ein wenig entlastet. Am 1. Juni wären sonst zwei widerspruchliche Änderungen dieses Anhang II gleichzeitig in Kraft getreten. Für alle Chemikalien, die bis 31.05.2015 nach dem bisherigen System in Verkehr gebracht wurden (orangefarbene Symbole usw.), muss ausnahmsweise das Sicherheitsdatenblatt erst bis 31.05.2017 angepasst (und dann den Abnehmern zur Verfügung gestellt) werden! Damit gibt es nun eine zweijährige Anpassungsfrist für bis 31.05.2015 bereits bestehende Sicherheitsdatenblätter.

Das gilt allerdings nur für die Sicherheitsdatenblätter, die bis 31.05.2015 ordnungsgemäß erstellt wurden, d.h:

1.    Für Stoffe gilt es generell, aber auch für Gemische, die freiwillig vor dem 01.06.2015 auf GHS (CLP) umgestellt wurden: die Sicherheitsdatenblätter müssen dem Anhang I der EU-V453/2010 entsprechen. Dieser Anhang I beschreibt Anhang II der REACH-Verordnung in der Übergangsphase von dem EU-Einstufungs-Kennzeichnungssystem (orange Symbole, R- und S-Sätze) auf das GHS-Einstufungs- und Kennzeichnungssystem (Rautensymbole mit roten Rand, Signalwort "Achtung" oder "Gefahr" sowie H- und P-Sätze)

2.    Bei Gemischen, die vor dem 01.06.2015 noch mit der orangefarbenen Kennzeichnung ordnungsgemäß in Verkehr gebracht wurden, muss demnach das Sicherheitsdatenblatt erst bis 31.05.2017 komplett an GHS (CLP) angepasst werden, und spätestens dann dem beiliegenden neuen Anhang II gem. EU-V-2015/830 entsprechen.

Für alle neuen Chemikalien, die ab 01.06.2015 erstmalig in Verkehr gebracht werden, muss das Sicherheitsdatenblatt dem Anhang II gem. EU-V-2015/830 zum Zeitpunkt der Auslieferung entsprechen, d.h. mit CLP-Symbolen und den H-Sätzen.

Somit werden wir in den Gefahrstoffverzeichnissen leider ebenfalls noch eine geraume Zeit mit beiden Kennzeichnungen leben müssen.

Ihr Ansprechpartner: Frank Schüle | Bereichsleiter Arbeitssicherheit/Umwelt QUBUS GmbH | schuele[at]qubus.de | Tel. +49 7171 10408-17

Nachmittagsseminar rund um den Bau und Umbau von Galvanikanlagen

Die Schüler der Technikerschule für Galvanotechnik und Leiterplattentechnik in Schwäbisch Gmünd wurden in einem Nachmittagsseminar über die Genehmigung und baurechtlichen Voraussetzungen beim Neu- und Umbau galvanischer Anlagen informiert. Herr Ulrich Mäule, Geschäftsführer QUBUS Planung und Beratung Oberflächentechnik in Schwäbisch Gmünd, referierte über baurechtliche Voraussetzungen, Genehmigungsverfahren, technische Anforderungen wie BVT und Stand der Technik und Fragen der kommunalen Abwassereinleitung. Im Rahmen dieser Nachmittagsveranstaltung wurden für die zukünftigen Techniker an praktischen Beispielen und Fragestellungen die aktuellen umweltrechtlichen Anforderungen anschaulich vorgestellt.

> Folien zum Seminar herunterladen (PDF, ca. 20MB) <

Ihr Ansprechpartner: Ulrich Mäule | Geschäftsführender Gesellschafter QUBUS GmbH | maeule[at]qubus.de | Tel. +49 7171 10408-13

Ausgangszustandsbericht dür BImSch Betriebe

Durch die Umsetzung der Industrie Emissionsrichtlinie der EU in nationales Recht müssen BImSch Betriebe jetzt einen Ausgangszustandsbericht für das Unternehmen erstellen. Der Ausgangszustandsbericht (AZB) beschreibt den aktuellen Stand des Unternehmens bezüglich der Gefahren und Risiken für Boden und Grundwasser. Er berücksichtigt auch Vorbelastungen aus früheren Nutzungen des Geländes. Im Einzelfall müssen auch Grundwasser- und Bodenuntersuchungen durchgeführt werden. Die Behörde fordert diesen AZB bei einer Neugenehmigung oder Änderungsgenehmigung.

Ihr Ansprechpartner: Ulrich Mäule | Geschäftsführender Gesellschafter QUBUS GmbH | maeule[at]qubus.de | Tel. +49 7171 10408-13

SF China 2015

18.–20. Nov. 2015 | Shanghai | China


18.–20. Nov. 2015 | Shanghai | China

www.sfchina.net

Wir stellen aus: Halle E1 | Stand H05-09 | 18.-20. Nov. 2015 | Shanghai | China
We'll be there: Hall E1 | Booth H05-09 | 18-20th Nov. 2015 | Shanghai | China

Novellierung Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Der Bundesrat bestätigte am 06.03.2015 den Gesetzentwurf zur Novellierung des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) zur Umsetzung Artikel 8 der EU-Effizienzrichtlinie.

Unternehmen jeglicher Branchen wie beispielsweise Handel, Banken, Tourismus, Versicherungen oder Unternehmen der öffentlichen Hand, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission (2003/361/EG) sind, müssen bis zum 05. Dezember 2015 ein Energieaudits nach EN 16247-1 durchführen.

Dadurch sind mehr als 50.000 Unternehmen verpflichtet, manche Schätzungen gehen von einem Bedarf bei ca. 90.000 Nicht-KMU, künftig alle vier Jahre ihre Energieverbräuche systematisch zu analysieren sowie Einsparpotentiale aufzuzeigen. Alternativ kann bis spätestens Dezember 2015, auf Nachweis, mit der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Umweltmanagement-systems gemäß EMAS begonnen werden (Zertifizierung bis 31.12.2016). Wird die Richtlinie von den betroffenen Unternehmen nicht umgesetzt, ist mit Ordnungstrafen von bis zu 50.000 € oder Sanktionierungen in Abhängigkeit vom Umsatzvolumen zu rechnen. Das EDL-G Gesetz wird vorrausichtlich Ende April/ Anfang Mai in Kraft treten und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist angewiesen, zeitnah die Anforderung hinsichtlich der Durchführung von Energieaudits zu konkretisieren.

Ihr Ansprechpartner: Michael Schack | Bereichsleiter Managementsysteme | schack[at]qubus.de | Tel. +49 7171 10408-14